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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2002 - 1 L 17/01   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2002 - 1 L 17/01 (https://dejure.org/2002,57299)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.02.2002 - 1 L 17/01 (https://dejure.org/2002,57299)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 1 L 17/01 (https://dejure.org/2002,57299)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06

    Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit: Erhebung für einen

    Für den Zeitraum bis 31. Dezember 2005 ist nach Maßgabe der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung, deren jeweiliger Entwicklung sich der Senat bereits in früheren Entscheidungen angeschlossen hat (vgl. etwa 24.03.2003 - 1 L 243/02 -, juris; 06.02.2002 - 1 L 17/01, juris = NordÖR 2002, 390; 29.10.2003 - 1 M 188/03 -, juris = NordÖR 2004, 86; 09.02.2005 - 1 L 147/03 -, juris = NordÖR 2005, 279; 25.04.2006 - 1 M 27/06 -, juris = NordÖR 2006, 410; 04.05.2007 - 1 M 175/06 -, juris), auch vorliegend die Steuerbemessung für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten nach dem Stückzahlmaßstab (noch) nicht zu beanstanden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03

    Vergnügungsteuer; Steueranmeldung; Stückzahlmaßstab; Praktikabilität;

    Vielmehr entspricht es gerade der ständigen Rechtsprechung des OVG Greifswald, dass der Stückzahlmaßstab nach wie vor ein vom Ortsgesetzgeber zulässigerweise verwendbarer Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist (OVG Greifswald, Beschluss vom 24. November 2003 - 1 L 9/01 - Beschluss vom 29. Oktober 2003 - 1 M 188/03 -, Überblick 2004, 275 = NordÖR 2004, 86; Beschluss vom 24. März 2003 - 1 L 243/02 -, JURIS M-V; OVG Greifswald, Beschluss vom 06. Februar 2002 - 1 L 17/01 -, NordÖR 2002, 390).
  • VG Düsseldorf, 08.12.2004 - 25 K 5699/04

    Anfechtung der Heranziehung zu Vergnügungssteuern für den Betrieb von

    Die Kammer folgt dieser Rechtsauffassung, wonach die Erhebung der Spielautomatensteuer nach dem Steuermaßstab einer Stückzahl an Automaten auch in Ansehung heute bestehender Möglichkeiten zur exakten elektronischen Erfassung der Einspielergebnisse nach wie vor dem Prinzip der Steuergerechtigkeit entspricht, vgl. zur Zulässigkeit der Pauschsteuer auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001, NVwZ 2001, 1264 folgende; VG Hannover, Urteil vom 13. Februar 2002, ZKF 2002, 275; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. November 2001, ZKF 2002, 108; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 1 L 17/01 -, in juris veröffentlicht; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 W 11/03 -, in juris veröffentlicht; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 4 ZEO 937/99 -, LKV 2004, S. 284-286.
  • VG Düsseldorf, 03.12.2004 - 25 K 8401/03

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Vergnügungssteuer für Automaten ohne

    Die Kammer folgt dieser Rechtsauffassung, wonach die Erhebung der Spielautomatensteuer nach dem Steuermaßstab einer Stückzahl an Automaten auch in Ansehung heute bestehender Möglichkeiten zur exakten elektronischen Erfassung der Einspielergebnisse nach wie vor dem Prinzip der Steuergerechtigkeit entspricht, vgl. zur Zulässigkeit der Pauschsteuer auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001, NVwZ 2001, 1264 folgende; VG Hannover, Urteil vom 13. Februar 2002, ZKF 2002, 275; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. November 2001, ZKF 2002, 108; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 1 L 17/01 -, in juris veröffentlicht; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 W 11/03 -, in juris veröffentlicht; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 4 ZEO 937/99 -, LKV 2004, S. 284-286;.
  • VG Düsseldorf, 03.12.2003 - 25 K 5622/03
    Die Kammer folgt dieser Rechtsauffassung, wonach die Erhebung der Spielautomatensteuer nach dem Steuermaßstab einer Stückzahl an Automaten auch in Ansehung heute bestehender Möglichkeiten zur exakten elektronischen Erfassung der Einspielergebnisse nach wie vor dem Prinzip der Steuergerechtigkeit entspricht, vgl. zur Zulässigkeit der Pauschsteuer auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001, NVwZ 2001, 1264 folgende; VG Hannover, Urteil vom 13. Februar 2002, ZKF 2002, 275; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. November 2001, ZKF 2002, 108; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 1 L 17/01 -, in juris veröffentlicht; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 W 11/03 -, in juris veröffentlicht; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 4 ZEO 937/99 -, LKV 2004, S. 284-286;.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2003 - 1 M 188/03

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für Spielautomaten;

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  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2003 - 2 L 439/00

    Vergnügungssteuer, Spielautomat, Wirklichkeitsmaßstab,

    Mit ihrem maßgeblichen Einwand, der von der Beklagten verwandte Stückzahlmaßstab verstoße gegen Art. 3 GG und sei daher durch den sog. Wirklichkeitsmaßstab zu ersetzen, kann sich die Klägerin nicht durchsetzen; denn trotz des Hinweises des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 3. Mai 2001 (Az: 1 BvR 624/00, DVBl 2001, 1135), der [jeweilige] Satzungsgeber werde im Rahmen künftiger Besteuerung aufgrund der mittlerweile technischen Ausstattung der Spielautomaten die Frage des sachgerechten Maßstabes einer erneuten Prüfung zu unterziehen haben, gibt der hier zu beurteilende Fall keine Veranlassung, von der nach wie vor grundsätzlichen Zulässigkeit einer pauschalierten Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab abzurücken (vgl. u.a. OVG MV, Beschl. v. 06.02.2002 - 1 L 17/01 - [juris]; OVG RP, Urt. v. 04.12.2001 - 6 A 11301/99 - [juris]; NdsOVG, Beschl. v. 14.11.2001 - 13 LA 3425/01 -).
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